Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einwilligung in die Löschung eines dinglichen Wohnungsrechts als freigebige Zuwendung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 598 BGB; § 875 BGB; § 1093 BGB; § 14 Abs. 1 BewG
Freigebige Zuwendung i.S.d. Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes durch die Einwilligung in die Löschung eines dinglichen Wohnungsrechts; Unentgeltlicher Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Einwilligung in Löschung eines dinglichen Wohnrechts als freigebige Zuwendung; Schenkungsteuer; Löschung; Dingliches Wohnrecht; Freigebige Zuwendung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einwilligung in Löschung eines dinglichen Wohnrechts als freigebige Zuwendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verzicht auf Wohnrecht - Schenkung!
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Schenkungsteuer bei Verzicht auf Wohnungsrecht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unentgeltlicher Verzicht auf Wohnrecht
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einwilligung in die Löschung eines dinglichen Wohnungsrechts
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Einwilligung zur Löschung eines Wohnrechts als freigebige Zuwendung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
- FG Niedersachsen, 19.02.2010 - II B 32/10
- BFH, 23.06.2010 - II B 32/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 974
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
In objektiver Hinsicht ist hierfür eine Vermögensverschiebung erforderlich, d. h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Schenkers und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Beschenkten (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1985 II R 19/84, BFHE 143, 291, BStBl II 1985, 382; vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).Der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, muss sich nicht vorher in derselben Gestalt im Vermögen des Schenkers befunden haben und wesensgleich übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 260, BStBl II 2005, 188; in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).
- BFH, 17.10.2007 - II R 53/05
Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geldzuwendung bei Beginn der Ehe
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes ist unentgeltlich, wenn er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers oder in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gemeinschaftszweck steht (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II. 5. und 6.; vom 17. Oktober 2007 II R 53/07, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256).Freiwillig eingegangene Leistungspflichten schließen die Unentgeltlichkeit nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256, m. w. N.).
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
b) Ein anderes ergibt sich nicht aus den vom Kläger vorgetragenen Einwänden, insbesondere nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Dezember 1981 V ZR 247/80 (BGHZ 82, 354, NJW 1982, 820).
- BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei der einseitige Wille des Zuwendenden für das Merkmal der Unentgeltlichkeit ausreichend (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366). - BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes ist unentgeltlich, wenn er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers oder in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gemeinschaftszweck steht (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II. 5. und 6.; vom 17. Oktober 2007 II R 53/07, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256). - BFH, 10.11.2004 - II R 44/02
Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Der Gegenstand, um den der Beschenkte bereichert wird, muss sich nicht vorher in derselben Gestalt im Vermögen des Schenkers befunden haben und wesensgleich übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 260, BStBl II 2005, 188; in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258). - BFH, 27.05.2009 - II R 53/07
Freibetrag nach § 13a ErbStG für Betriebsvermögen eines freiberuflichen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes ist unentgeltlich, wenn er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers oder in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gemeinschaftszweck steht (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II. 5. und 6.; vom 17. Oktober 2007 II R 53/07, BFHE 218, 409, BStBl II 2008, 256). - BFH, 06.03.1985 - II R 19/84
Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
In objektiver Hinsicht ist hierfür eine Vermögensverschiebung erforderlich, d. h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Schenkers und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Beschenkten (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1985 II R 19/84, BFHE 143, 291, BStBl II 1985, 382; vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258). - BFH, 05.02.2003 - II R 84/00
Ermessen: Erlass von Schenkungssteuer
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Auf die Motive des Zuwendenden komme es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 2003 II R 84/00, BFH/NV 2004, 340, unter II. 2. b.). - FG Niedersachsen, 14.04.2004 - 3 K 198/02
Voraussetzungen der Annahme einer Schenkung unter Lebenden; Erfordernis eines auf …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Der Wille zur Unentgeltlichkeit liegt vielmehr vor, wenn der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein, noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende (gleichwertige) Gegenleistung zu erhalten (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 14. April 2004 3 K 198/02, EFG 2005, 289;… Meincke, ErbStG, 15. Aufl., § 7, Rz. 9 ff.).
- BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 23. Juni 2010 II B 32/10 die Beschwerde des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 19. Februar 2010 3 K 293/09 als unbegründet zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Kostenschuldner auferlegt. - FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 3 V 1641/09
Unzulässigkeit eines weiteren Antrags auf AdV beim FG - Innergemeinschaftliche …
Die hiergegen gerichtete Klage, über der der Senat noch nicht entschieden hat, ging beim Gericht am 06. März 2009 ein (Az.: 3 K 293/09).